Zucht

Zucht- und Körkommission

Die Zucht- und Körkommission besteht aus max. 5 Mitgliedern. Sie wird von der Zuchtwartin geleitet.

Die Zucht- und Körkommission ist für folgende Aufgaben zuständig:

– Ausarbeitung und Weiterentwicklung der Zuchtstrategie und des Zuchtreglementes
– Zuchtstättenkontrollen und Wurfkontrollen
– Durchführung von Ankörungen
– Dokumentation von Krankheiten und einleiten von geeigneten Massnahmen
– Anlaufstelle für Züchter, Neuzüchter und Deckrüdenbesitzer
– Führen der Zuchtdatenbank