DNA-Profil aller zur Zucht zugelassenen Hunde
Für alle ab dem 1. Juli 2024 angekörten, zur Zucht zugelassenen Hunde ist zwingend ein hinterlegtes DNA-Profil bei der Stammbuchverwaltung der SKG erforderlich.
Ohne hinterlegtes DNA-Profil für beide Elterntiere (falls angekört nach dem 30.06.2024) stellt die Stammbuchverwaltung keine Abstammungsurkunden für deren Nachkommen aus.
Diese Umsetzungsbestimmungen basieren auf dem «Reglement DNA-Profile», welches als Folge der Anpassung des Zuchtreglements der SKG (ZRSKG Art. 3.2.1) erstellt und am 15.05.2024 genehmigt wurde.
Die Bestimmungen sind für unseren Club bindend, da sie neu im ZRSKG verankert sind. Daher ist auch keine Anpassung unseres clubeigenen Zuchtreglements notwendig. Die Körunterlagen werden dementsprechend angepasst.
Zusammenfassend bedeutet dies, dass für alle nach dem 30.06.2024 angekörten Hunde das Vorliegen eines anerkannten DNA-Profils zwingend ist. Für Hunde, die vor dem 1. Juli 2024 angekört wurden, gilt Besitzstandswahrung. Die Erstellung eines DNA-Profils wird für diese Hunde jedoch aus Gründen der Transparenz dringend empfohlen.
Seitens SKG wird entweder das ISAG 2006 oder das ISAG 2020 Profil eines akkreditierten/zertifizierten Labors anerkannt. Generell empfiehlt die SKG das Profil nach ISAG 2020.
Hinweis: Die Profile nach ISAG 2006 und ISAG 2020 sind untereinander nicht vergleichbar. Es ist daher von Vorteil, dass bei einer Verpaarung beide Hunde dasselbe ISAG Profil vorweisen.
Bei Zweifeln, z. B. an der Echtheit einer Abstammungsurkunde, muss ggf. zusätzlich ein identisches Profil erstellt und vorgelegt werden.
Wichtige Inhalte aus dem Reglement DNA-Profile (SKG, AKZVT):
- Als Probenmaterial für den Identitätsnachweis (DNA-Profil) werden neben Blutentnahmen (0.5 ml) neu auch Speichelprobe (Wangenschleimhaut-Abstriche) Die Entnahmen müssen durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt erfolgen.
- Bei Deckrüden aus dem Ausland ist es in der Verantwortung des Züchters, ein dem Reglement entsprechendes Profil mit der Deckbescheinigung einzureichen. DNA-Profile, die von einer FCI-Landesorganisation ausgestellt wurden, werden ohne Einschränkungen akzeptiert.
Wir empfehlen, den Tierarzt/die Tierärztin vor dem Termin für die Probenentnahme zu informieren und das Bestellformular von Laboklin vorab per E Mail zu senden. Für die Speichelprobe muss vom Tierarzt im Voraus der spezielle Abstrich bei Laboklin bestellt werden.
Laboklin verrechnet allen SKG-Mitgliedern derzeit einen Sonderpreis. Bei der Durchführung von Gentests (z.B. MDR1, Fellfarbe etc.) erhalten die Mitglieder der SKG 20% Rabatt auf den Grundpreis.
Detaillierte Informationen und das Antragsformular sind zu finden auf der Webseite der SKG:
https://www.skg.ch/zucht/skg-zuechter/vorsorgeuntersuchungen/
Reglement DNA Profile
Merkblatt DNA Profile
FAQ DNA Profile
Bestellformular LABOGEN