Anlässlich der Delegiertenversammlung 2024 der SKG wurde der Antrag “Erstellung von DNA-Profilen” aller zur Zucht zugelassenen Hunde angenommen.
Für den SBCC bedeutet dies, dass für alle Hunde ab den Körungen nach dem 30.06.2024 das DNA Profil Pflicht ist für eine Zuchtzulassung.
Informationen:
Für alle zur Zucht eingesetzten Hunde ist die Hinterlegung der DNA-Profile bei der Stammbuchverwaltung der SKG ab dem 1.Juli 2024 obligatorisch.
Für Hunde, welche vor dem 1.Juli 2024 angekört wurden, gilt die Besitzstandswahrung. Die Erstellung eines DNA-Profils wird für diese Hunde aber aus Gründen der Transparenz dringend empfohlen.
Es wird entweder ISAG 2006 oder ISAG 2020 eines akkreditierten / zertifizierten Labor anerkannt.
Als Probenmaterial für den Identitätsnachweis (DNA-Profil) werden nur Blutentnahmen (0.5ml) akzeptiert. Die Blutentnahmen müssen durch einen Tierarzt erfolgen.
Bei Deckrüden aus dem Ausland ist es in der Verantwortung des Züchters, ein dem Reglement entsprechendes Profil mit der Deckbescheinigung einzureichen.
Detaillierte Informationen sind auf der Seite der SKG zu finden:
https://www.skg.ch/zucht/skg-zuechter/vorsorgeuntersuchungen/